Taxordnung Phoenix Institution
Gültigkeit Tarife ab 1.1.2026 bis 01.01.2027
Diese Taxordnung gilt für Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich.
Finanzierung des Aufenthalts
Die (vom Kanton Zürich vorgegebenen) Maximale Tagestaxe eines Wohnaufenthaltes werden durch
die Bewohnerinnen und Bewohner getragen.
Die Finanzierung der Taxen und Leistungen mit Kostenbeteiligungen erfolgt über eigene Mittel der
Bewohnerinnen und Bewohner (beispielsweise IV-Renten oder Hilflosenentschädigungen). Falls
diese nicht ausreichen, muss der Anspruch auf Ergänzungsleistungen geprüft werden.
Taxen
Einstufung1
Wo 1 Fr.154 inkl. Essensgeld p. Tag Fr. 21.00. Taschengeld gemäss
Kostengutsprache
Wo 2 Fr.168 inkl. Essensgeld p. Tag Fr. 21.00. Taschengeld gemäss
Kostengutsprache
Wo 3 Fr.179 inkl. Essensgeld p. Tag Fr. 21.00. Taschengeld gemäss
Kostengutsprache
Bei Eintritt der Klientel wird grundsätzlich der Tagessatz „Wo 3“ verrechnet. Die
umfassende Einstufung findet nach 1/ 2 Jahr statt (3 Monate Probezeit + 3 Monate Beo.
gemäss Einstufung1).
Depot (nach Vereinbarung gemäss Aufenthaltsvertrag)
1 Die umfassende Einstufung findet nach einem halben Jahr statt und
orientiert sich an der beim individuellen Betreuungsbedarf (IBB) angewandten
Systematik. Spätere Anpassungen der Taxen aufgrund einer Änderung der Einstufung werden den
Bewohnerinnen und Bewohnern mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten angekündigt.
Die vollumfängliche Taxordnung finden sie hier, oder klicken auf den Button "print"
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